Grün werben war einfach. Seit dem 27. September 2026 ist es eine Beweisfrage.
Wir prüfen Websites, Online-Shops und Werbe-PDFs Aussage für Aussage gegen die EmpCo-Richtlinie und die neuen UWG-Regeln in Österreich und Deutschland – als Frühwarnsystem für Marketing, Geschäftsführung und Rechtsabteilung. Keine Stichprobe. Kein Keyword-Scan. Kein Gutachten in Juristendeutsch.
Sondern eine vollständige Claim-Inventur mit Ampel, Rechtsgrundlage und fertigem Formulierungsvorschlag – Seite für Seite abarbeitbar.
Konkret liefert der Check:
- Claim-Inventur – jede Umwelt-, Klima-, Sozial-, Haltbarkeits-, Garantie- und Bio-Aussage, auch in Produktnamen, Symbolen, Bannern und Bildtexten
- Ampel je Aussage – Rot, Orange, Gelb, Grün nach der Schwarzen Liste, den Irreführungsregeln und den neuen Informationspflichten
- Rechtsgrundlage je Befund – Richtlinie plus UWG-Fundstelle für Österreich oder Deutschland, gewählt nach Impressum
- Siegel-Prüfung – staatlich festgesetzt, unabhängig zertifiziert oder selbst gestaltet, inklusive Lizenznummern und Registern
- Shop-Modul – harmonisierter Gewährleistungshinweis, Garantie-Etikett, Update-Dauer, Reparierbarkeit, Lieferoptionen
- Formulierungsvorschlag je Befund – konkret, belegbar, EmpCo-konform
- To-do-Liste mit Priorität, Frist und klickbarem Link zu jeder betroffenen Seite
Geliefert als Word-Bericht mit Management-Zusammenfassung, als PowerPoint mit Screenshot jedes kritischen Befunds und als Excel-Register mit Status zum Abhaken.
Für wen istFür wen ist der Check geeignet?
Für Unternehmen, die mit „nachhaltig“, „klimaneutral“, „öko“ oder „bio“ werben – und wissen wollen, ob sie es noch dürfen
Für Marketing-Teams, die ihre Nachhaltigkeitskommunikation neu bauen – auf dem, was belegbar ist.
Was seit dem 27. September 2026 nicht mehr geht
- „Klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimaneutraler Versand“, wenn die Neutralität auf Kompensation beruht – egal wie gut die Zertifikate sind
- „Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“ ohne klare Präzisierung direkt bei der Aussage – ein Link auf die Nachhaltigkeitsseite reicht nicht
- Das eigene Öko-Siegel, das keine unabhängige Stelle vergibt und kontrolliert
- „Nachhaltiges Unternehmen“, wenn nur die Verpackung oder der Ökostrom gemeint ist
- „Klimaneutral bis 2030“ ohne veröffentlichten Umsetzungsplan und unabhängige Prüfung
- „FCKW-frei“ und andere gesetzliche Selbstverständlichkeiten als Besonderheit
- Falsche oder unbelegte Versprechen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates
- Ein Shop ohne den neuen harmonisierten Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung
Ein Blatt-Symbol, ein Produktname wie „EcoLine“ oder ein Foto vom Wald ist rechtlich ebenfalls eine Umweltaussage. Deshalb lesen wir nicht nur Text.
Verstöße können Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, Schadenersatz und Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände nach sich ziehen – und den Reputationsschaden, wenn es öffentlich wird.
So läuft der Check ab
1. Auftrag. Die Start-URL genügt. Auf Wunsch kommen Broschüren, Kataloge oder Exposés als PDF dazu – EmpCo gilt für jedes Werbemittel, nicht nur für Websites.
2. Prüfung. Wir lesen die Website so, wie Verbraucher sie sehen: im Browser, mit Screenshots, Seite für Seite – von der Startseite über Produkt- und Nachhaltigkeitsseiten bis zu Versand, AGB und Impressum. Standard sind 15 bis 25 Seiten, der Kurz-Check prüft 5 bis 8.
3. Übergabe. Word, PowerPoint, Excel und die To-do-Liste. Nach der Umsetzung auf Wunsch ein Re-Audit mit Delta: was behoben ist, was offen bleibt, was neu dazugekommen ist.
Der EmpCo-Check ist eine fachliche Vorprüfung nach dem Wortlaut der Richtlinie und der Gesetze, keine Rechtsberatung. Ob eine Aussage im Einzelfall haltbar ist, entscheidet Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt – unser Bericht ist dafür die vollständige Vorarbeit.
FAQ
Was ist EmpCo?
Die Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“. Sie verbietet allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg, Klimaneutralität durch Kompensation, Siegel ohne Zertifizierungssystem und falsche Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit. Österreich hat sie mit der UWG-Novelle 2026 umgesetzt, Deutschland mit dem Dritten UWG-Änderungsgesetz – beide gelten seit 27. September 2026.
Gibt es eine Übergangsfrist?
In Österreich nur für Waren, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden – drei Jahre lang, und nur für zivilrechtliche Ansprüche. Für Website-Texte, Shops und Dienstleistungen gibt es keine Schonfrist. In Deutschland gibt es keine vergleichbare Regelung.
Ist der Check eine Rechtsberatung?
Nein. Er ist die vollständige, dokumentierte Vorarbeit: jede Aussage mit Fundstelle, Screenshot, Einstufung und Vorschlag. Die juristische Freigabe der neuen Formulierungen übernimmt Ihre Kanzlei – deutlich schneller, weil nichts mehr gesucht werden muss.
Was ist mit „Bio“?
Bio-Kennzeichnung ist eigenes Recht und gilt schon lange: EU-Bio-Verordnung für Lebensmittel, nationale Regeln für Gastronomie, EmpCo für Kosmetik, Textil und andere Non-Food-Produkte. Der Check ordnet jede Bio-Aussage dem richtigen Regime zu und prüft Kontrollstellen-Code, Herkunftsangabe und Logo.
Prüft ihr auch Broschüren und Kataloge?
Ja. EmpCo gilt für jede Geschäftspraktik. PDFs werden Seite für Seite geprüft – mit denselben Kriterien, derselben Ampel und Screenshots der betroffenen Seite.
Wie geht es nach dem Bericht weiter?
Die To-do-Liste ist nach Rot, Orange, Gelb sortiert und verlinkt jede betroffene Seite. Nach der Umsetzung prüfen wir auf Wunsch erneut und weisen das Delta aus.
